Kategorie E, Anhänger

Kategorie E, Anhänger

Material- oder Wohnanhänger der Kat. BE  mit mehr als 750 Kg Gesamtgewicht an Personenwagen der Kategorie B  = Kategorie BE

Zur Erlangung eines Anhängerausweises der Kat. BE ist der Ablauf wie folgt:

  • Download des Gesuchsformulars beim Strassenverkehrsamt
  • Ausfüllen und einsenden an das Strassenverkehrsamt.
  • Erhalt des Lernfahrausweises.
  • Dieser ist 2 Jahre gültig. Mit einem am Anhänger angebrachtem L – Schild dürfen Sie auch alleine (ohne Begleitperson) während zwei Jahren fahren und üben.
  • ACHTUNG: Eine alfällige Begleitperson muss zwingend den Führerschein BE haben. Andernfalls darf die Person nicht im Auto mitfahren!    „DIESE BESTIMMUNG WURDE PER 15.07.2023 GESTRICHEN!“
  • Fahrstunden bei einem Fahrlehrer. Nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert!
  • Praktische Prüfung.

Preis pro Doppellektion:  Fr. 180.–  (2 Lektionen a 50 Minuten)

Seit dem 01. Februar 2019 braucht es den Führerausweis für den Anhänger (Kat. BE) nur noch, wenn das Anhängergewicht mehr als 750 Kg beträgt und die ganze Fahrzeugkombination mehr als 3500 Kg wiegt. Dabei wird auf das „Gesamtgewicht“ geschaut. Gemeint ist, das maximal erlaubte Gewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers gemäss dem Fahrzeugausweis =  „Gesamtgewicht“ Das momentane Betriebsgewicht wird nicht berücksichtigt. z.B. beim unbeladenen Anhänger gilt nicht das momentane Gewicht sondern das mögliche maximale Gewicht ist massgebend!

Für die Prüfung muss der Anhänger einen geschlossenen Körper aufweisen und darf nicht wesentlich ( 5 cm ) breiter oder schmaler sein als das Zugfahrzeug!

Wer einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg mitführen will, muss eine praktische Zusatzprüfung mit einer Kombination PW und Anhänger absolvieren. Eine Ausnahme gibt es bei folgender Kombination:

Ausnahme:
Wenn das maximal mögliche Gesamtgewicht (nicht das momentane Betriebsgewicht) des ganzen Zuges (Fahrzeug und Anhänger zusammen) nicht grösser als 3500 Kg ist, braucht es keinen Führerausweis der Kat. E, auch wenn der Anhänger schwerer ist als 750 Kg.

Beispiel 1:
Anhänger Gesamtgewicht  =  1500 Kg         grösser als 750 Kg
Fahrzeug  Gesamtgewicht  =  1900Kg
Total                                    =  3400 Kg         kleiner als  3.5T  >  Es braucht keinen Ausweis der Kat. E

Beispiel 2:
Anhänger Gesamtgewicht  =  1500 Kg         grösser als  750 Kg
Fahrzeug Gesamtgewicht   =  2100 Kg
Total                                    =  3600 Kg         grösser als  3.5T  >  Es braucht einen Ausweis der Kat. E

Beispiel 3:
Anhänger Gesamtgewicht  =    700  Kg         = oder kleiner als  750 Kg
Fahrzeug Gesamtgewicht   =  3500 Kg
Total                                    =  4200 Kg         grösser als  3.5T  >  Es braucht keinen Ausweis der Kat. E

Wichtig zu beachten:

Bei jeder Kombination  (Anhänger und Zugfahrzeug ) sind die im Fahrzeugausweis eingetragenen Gewichte in Kg massgebend und in jedem Fall zwingend einzuhalten!

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